Genossenschaften

Eine Genossenschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Personen. Sie verfolgt durch einen gemeinschaftlichen Betrieb einen wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Zweck. Gemeinsam kann so eine wirtschaftliche Genossenschaft beispielsweise effizienter arbeiten oder günstigere Absatzkonditionen erzielen. Rechtliche Grundlage ist das Genossenschaftsgesetz vom 20. Mai 1889.

Wesensmerkmale sind:

  • Identitätsprinzip: Allen Genossenschaften ist gemein, dass die Mitglieder zugleich Eigentümer und Kunden sind.
  • Förderzweck: Der Genossenschaft verfolgt einen Zweck. Dieser ist wichtiger als die Rendite. Trotzdem verhält sich auch eine Genossenschaft marktwirtschaftlich.
  • Selbstverwaltung: Die Mitglieder verwalten und kontrollieren ihre Genossenschaft selbst.
  • Selbstverantwortung: Die Mitglieder haften selbst.
  • Qualitätssicherung: Jede Genossenschaft muss laut Gesetz einem so genannten Prüfungsverband angehören.
  • Demokratieprinzip: Wichtige Entscheidungen trifft die Generalversammlung der Mitglieder. Jedes Mitglied unabhängig von seiner Kapitalbeteiligung nur eine Stimme. Dadurch ist die Genossenschaft vor der Dominanz einzelner Mehrheitseigner und damit auch vor „feindlichen Übernahmen“ geschützt.

2012 lag die Insolvenzrate eingetragener Genossenschaften nur bei 0,06 % (18 von 28.297). Im ersten Halbjahr 2015 betrug die Insolvenzrate null Prozent. Dies wird mit der engen Überwachung durch den jeweiligen Prüfungsverband erklärt.

Zu den Gründungsvätern zählen Friedrich Wilhelm Raiffeisen und Hermann Schulze-Delitzsch. Eine Rede von Schulze-Delitzsch vor dem Berliner Handwerker-Verein gibt es hier.

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