Sozialversicherung

Die Sozialversicherung ist ein Versicherungssystem, bei dem die versicherten Risiken (etwa Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit) gemeinsam von allen Versicherten getragen werden. Die Sozialversicherung (SV) besteht in Deutschland aus fünf Zweigen:

  • Arbeitslosenversicherung (ALV),
  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV),
  • Pflegeversicherung (PV),
  • Deutsche Rentenversicherung (DRV),
  • Gesetzliche Unfallversicherung (GUV).

Otto von Bismarck gilt als Vater der Sozialversicherung. Auf sein Anraten hin fordert Kaiser Wilhelm I. in seiner Kaiserlichen Botschaft im Jahr 1881 der Reichstag solle Gesetze zur finanziellen Absicherung der Arbeiter gegen Krankheit, Unfall, Invalidität und Alter beschließen.

Otto von Bismarck, 1886

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